Bescheinigungen richtig abrechnen
So rechnen Sie ärztliche Befunde, Bescheinigungen, Atteste, Arztbriefe und Gutachten richtig ab:
Ziffer |
Legende |
Praxisbeispiele |
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GOÄ 70 |
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung |
Kurzbescheinigungen, wie Anwesenheitsbescheinigung, Schulunfähigkeitsattest, Ausstellen und Eintragung in einen Allergiepass |
GOÄ 75 |
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschl. Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie) |
Krankheits-/Befundbericht, auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigungen (z.B. für KiTa, Schule, Sportverein, Reiserücktrittversicherung) |
GOÄ 76 |
Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten |
z. B. bei Adipositas, Nahrungsmittelallergie, Diabetes mellitus |
GOÄ 80 |
Schriftliche gutachterliche Äußerung |
Gutachten |
GOÄ 85 |
Schriftliche gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – ggf. mit wissenschaftlicher Begründung – je angefangene Stunde Arbeitszeit |
Gutachten |
GOÄ A72 |
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Vorläufiger Entlassungsbericht im Krankenhaus |
GOÄ A75 |
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Erstbefüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten |
GOÄ A70 |
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Medikamentenplan, weitere Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten |
Tipp:
Abrechnung bei gesetzlich versicherten Patienten:
Bescheinigungen müssen nur dann über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden, wenn sie auf definierten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden. Alle vom Patienten angeforderten Bescheinigungen können privat in Rechnung gestellt werden.
Porto:
Porto nicht vergessen! Anfallende Portokosten können eins zu eins in Rechnung gestellt werden.