Bescheinigungen richtig abrechnen

So rechnen Sie ärztliche Befunde, Bescheinigungen, Atteste, Arztbriefe und Gutachten richtig ab:

Ziffer

Legende

Praxisbeispiele

GOÄ 70

Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Kurzbescheinigungen, wie Anwesenheitsbescheinigung, Schulunfähigkeitsattest, Ausstellen und Eintragung in einen Allergiepass

GOÄ 75

Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschl. Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)

Krankheits-/Befundbericht, auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigungen (z.B. für KiTa, Schule, Sportverein, Reiserücktrittversicherung)

GOÄ 76

Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten

z. B. bei Adipositas, Nahrungsmittelallergie, Diabetes mellitus

GOÄ 80

Schriftliche gutachterliche Äußerung

Gutachten

GOÄ 85

Schriftliche gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – ggf. mit wissenschaftlicher Begründung – je angefangene Stunde Arbeitszeit

Gutachten

GOÄ A72

Vorläufiger Entlassungsbericht im Krankenhaus

GOÄ A75

Erstbefüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten

GOÄ A70

Medikamentenplan, weitere Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, inklusive Ergänzung der zu den Dokumenten gehörenden Metadaten

Tipp:

Abrechnung bei gesetzlich versicherten Patienten:
Bescheinigungen müssen nur dann über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden, wenn sie auf definierten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden. Alle vom Patienten angeforderten Bescheinigungen können privat in Rechnung gestellt werden.

Porto:
Porto nicht vergessen! Anfallende Portokosten können eins zu eins in Rechnung gestellt werden.

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