PVS startet mit Abrechnung der
Hybrid-DRGs - § 115f SGB V
Mit der am 21.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung – kurz Hybrid-DRG-V – ist der Startschuss für die Hybrid-DRGs gefallen.
Neben der Abrechnung über die regionale KV kann eine Dritte Stelle mit der Abrechnung beauftragt werden. Die PVS übernimmt dabei den vollständige Abrechnungsprozess für Hybrid-DRGs mit den entsprechenden Kostenträgern.
Warum lohnt es sich, Hybrid-DRGs über die PVS abzurechnen?
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Die PVS fungiert als Mittelsmann zwischen Arzt und Krankenkasse und übernimmt alle Formalien rund um die Hybrid-DRG-Abrechnung.
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Die Anschaffung einer zusätzlichen Software ist nicht notwendig.
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Die Gesamtfallpauschale sieht keine Verteilung der Vergütung an die beteiligten Ärzte vor.
Die PVS legt auf Wunsch für jeden Leistungserbringer individuelle Beteiligungen an, so dass die Vergütung entsprechend verteilt werden kann. -
Wie bei der Privatabrechnung übernimmt die PVS die Überwachung der fristgerechten Zahlung und den Schriftverkehr für die abgerechneten Hybrid-DRGs.
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Alle Erträge auf einen Blick in einem PVS-Konto – analog der Privatabrechnung.
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Die AbrechnungsexpertInnen der PVS sind erfahren in ähnlichen Abrechnungsformen, wie z. B. IV, und stehen Ärzten bei Fragen rund um die
Hybrid-DRG-Abrechnung zur Verfügung.
Unsere Leistungen rund um die
Hybrid-DRG-
Abrechnung auf
einen Blick
Treuhänderische Verwaltung der Honorare
Honorarsplitting an die beteiligten Leistungserbringer und Kostenstellen
Bereitstellung eines zertifizierten Groupers
Rechnungsversand direkt an die entsprechende Krankenkasse
Korrespondenz und Forderungsmanagement
Sie möchten Hybrid-DRGs über einen Dienstleister abrechnen?
Weitere Informationen zur Hybrid-DRG-Abrechnung: